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AutorenbildAuf- und Umbruch

Anstieg der Zuzahlungen für Pflege in Heimen

Die Pflege in Heimen setzt eigene Zuzahlungen der Pflegebedürftigen voraus. Diese Zuzahlungen steigen stetig an, bundesweit liegt der Durchschnitt nun bei 2125 Euro im Monat. Dieser Wert übersteigt den Wert vom Jahresanfang um 57 Euro, vor einem Jahr war der Betrag 110 Euro niedriger. Hauptgrund für den Anstieg sind die steigenden Gehälter für das Personal. Zwischen den einzelnen Bundesländern sind erhebliche Unterschiede bei der Zahl der Zuzahlungen festzustellen. In Sachsen-Anhalt beträgt die Summe 1539 Euro im Monat, das sind fast 1000 Euro weniger als im teuersten Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo Pflegebedürftige 2496 Euro zahlen müssen.


Wie kommt die Summe der Zuzahlungen zustande?


Pflegebedürftige müssen in Heimen einen Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung zahlen, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Des Weiteren zahlen Pflegebedürfte für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen, die in den Einrichtungen stattfinden. Allein für die Pflege liegt der Eigenanteil bei 873 Euro, am 1. Januar betrug dieser Wert noch 831 Euro. In Baden-Württemberg müssen die Pflegebedürftigen in diesem Bereich am meisten zahlen mit monatlichen 1167 Euro, in Thüringen am wenigsten, mit 615 Euro.

Der Trend einer erhöhten Zuzahlung ist seit Jahren zu erkennen, zu Beginn des Jahres 2018 lag der bundesweite Durchschnitt der eigenen Zuzahlungen bei 593 Euro.


Was wird gegen die erhöhten Zuzahlungen unternommen?


Für die 800.000 Pflegebedürftigen in Heimen soll ab dem 1. Januar 2022 eine Entlastung vorliegen. Durch eine neue Reform, die der Bundesrat und der Bundestag besiegelt haben, sollen Pflegebedürftige einen Zuschlag erhalten. Im ersten Jahr soll der Eigenanteil, der für die reine Pflege zu zahlen ist, um fünf Prozent gesenkt werden, im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und im vierten Jahr um 70 Prozent.

Diese Reform wird momentan kontrovers diskutiert. Laut Ulrike Elsner, die Vorstandschefin des Verbandes der Extrakassen ist, muss sich die Bundesregierung noch viel intensiver mit dieser Thematik beschäftigen. Sie sieht die „kleine Pflegereform“ als nicht ausreichend an, um eine langfristige Sicherung der Finanzierung zu sichern. Sie fordert zum einen, dass die Kosten für Investitionen der einzelnen Einrichtungen von den einzelnen Bundesländern bezahlt werden sollen und nicht von den Pflegebedürftigen. Zum anderen erhofft sie sich eine dauerhafte Erhöhung des Steuerzuschusses für die Versicherung der Pflegenden.


Wie sehen Sie diese Thematik? Stimmen Sie Frau Elsner zu, dass die neue Pflegereform nicht ausreichend ist?


Quelle: Zeit



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