Strukturelle und bauliche Anforderungen in der Pflege: Ein Wegweiser für zukunftsgerechte Einrichtungen
- Auf- und Umbruch
- 23. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Pflegeeinrichtungen stehen zunehmend vor der Aufgabe, ihre baulichen Strukturen an die demografischen Veränderungen und steigenden Anforderungen anzupassen. Um sowohl die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern als auch die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern, sind klare strukturelle und bauliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Anforderungen und aktuelle Entwicklungen, die für eine moderne und zukunftsorientierte Gestaltung von Pflegeeinrichtungen entscheidend sind.
Barrierefreiheit als Basis moderner Pflegearchitektur
Ein barrierefreies Umfeld ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Selbstbestimmung und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen. Die DIN 18040-2 legt verbindliche Standards fest, die sicherstellen, dass Gebäude für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind. Zu den zentralen Anforderungen zählen:
uneingeschränkte Nutzung von Wohn- und Sanitärräumen für Rollstuhlfahrer
schwellenlose Türen und gut ausgeleuchtete Verkehrsflächen
kontrastreiche und gut lesbare Beschriftungen zur besseren Orientierung
Diese baulichen Maßnahmen erleichtern nicht nur den Alltag der Bewohner, sondern unterstützen auch Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit.
Für genauere Informationen zu den Voraussetzungen und Normen der Barrierefreiheit in Pflegeeinrichtungen wirf gerne einen Blick in die folgende Verordnung des RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr: SMBl Inhalt : Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011 | RECHT.NRW.DE
Wohnräume mit Funktion und Privatsphäre
Pflegeeinrichtungen sollten Räume bieten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden – mit einem ausgewogenen Verhältnis von Privatsphäre und funktionaler Ausstattung. Dabei gelten bestimmte bauliche Mindestvorgaben:
Einzelzimmer: mindestens 14 m², Doppelzimmer: mindestens 20 m²
direkte Zugänge zu sanitären Einrichtungen
Gemeinschaftsflächen mit mindestens 20 m² zur Förderung der sozialen Teilhabe
Eine gut durchdachte Raumaufteilung wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden der Bewohner aus und trägt zur Effizienz in der Pflegeorganisation bei.
Technik als Unterstützung für Sicherheit und Teilhabe
Die technische Infrastruktur spielt eine zunehmend wichtige Rolle in Pflegeeinrichtungen. Sie unterstützt sowohl die Sicherheit als auch die Kommunikationsmöglichkeiten der Bewohner. Zu den grundlegenden technischen Anforderungen zählen:
Notrufsysteme, die vom Bett aus erreichbar sind
Internetzugang, Telefon- und Rundfunkmöglichkeiten in jedem Zimmer
Solche Ausstattungen fördern nicht nur die Selbstständigkeit, sondern auch die soziale Vernetzung der Pflegebedürftigen.
Sicherheitskonzepte mit Fokus auf Brandschutz
Als Sonderbauten unterliegen Pflegeheime besonderen brandschutzrechtlichen Vorgaben. Um den Schutz aller Bewohner zu gewährleisten, müssen unter anderem folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
Einsatz feuerbeständiger Bauteile
barrierefreie Fluchtwege, auch für mobilitätseingeschränkte Personen
Ein durchdachtes Brandschutzkonzept ist unerlässlich für den sicheren Betrieb einer Einrichtung.
Planungshilfen für die Praxis
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat einen aktuellen Planungsleitfaden veröffentlicht, der Trägern und Planern praktische Unterstützung bietet. Er berücksichtigt sowohl Neubauten als auch Sanierungen bestehender Einrichtungen. Ziel ist es, eine Umgebung zu schaffen, die Funktionalität und Menschlichkeit vereint – zum Wohle der Bewohner und zur Entlastung des Pflegepersonals.
Fazit: Zukunftsorientiert bauen, Lebensqualität sichern
Strukturelle und bauliche Anforderungen sind ein entscheidender Baustein in der Weiterentwicklung der Pflege. Sie tragen dazu bei, die Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu verbessern, das Personal zu entlasten und Abläufe effizient zu gestalten. Durch die Anwendung geltender Normen wie der DIN 18040-2 sowie moderner Planungsansätze können Pflegeeinrichtungen nachhaltig und bedarfsgerecht gestaltet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachplanern und Expertinnen ist dabei essenziell, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig eine angenehme, funktionale Umgebung zu schaffen.
Für weitere detaillierte Einblicke in dieses Thema wirf gerne einen Blick auf die Pressemitteilung der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin sowie der Bayerischen Architektenkammer: Gerlach setzt sich für zukunftsgerechte Pflege ein - Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin veröffentlicht zusammen mit der Bayerischen Architektenkammer Planungsleitfaden - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention