top of page
 
Fortbildungen für Betreuungskräfte nach §53c SGB XI

Nach §53c SGB XI müssen Betreuungskräfte aus Pflegeheimen einmal im Jahr an Fortbildungen von mindestens 16 Stunden teilnehmen. Pro Seminar erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte. Finden Sie jetzt aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Themen Ihre gewünschten Seminare, die sie individuell für Ihre Einrichtung buchen können.

Online-Seminare

Sie haben nur eine limitierte Anzahl an Betreuungskräften und eine individuelle Präsenzfortbildung passt zeitlich nicht? Dann sind unsere zwei zentralen Online-Seminare genau das richtige für Sie und Ihre Mitarbeitenden! Sammeln Sie jetzt die 16 jährlichen Fortbildungspunkte durch unsere folgenden Seminare: