Stürze sind unvermeidbar – ein professioneller Umgang mit ihnen ist umso wichtiger! Aus diesem Grund gibt es den Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege in der ersten Aktualisierung aus dem Jahr 2013. Bereits in der Präambel ist hinterlegt, dass jeder Mensch ein Risiko hat zu stürzen, beispielsweise durch Unachtsamkeit oder bei einer sportlichen Tätigkeit.
Darüber hinaus ist im Alter die Fähigkeit, Stürze zu vermeiden, verringert, da viele Betroffene unter einem Verlust ihres Gleichgewichts leiden, ihren Körper nicht mehr in Balance halten können. Somit sind sie nicht mehr in der Lage, Sturzfolgen durch intakte Schutzreaktionen zu minimieren. Die physischen Auswirkungen können unterschiedlich schlimm ausfallen und reichen von Prellungen bis hin zu Knochenbrüchen oder schlimmstenfalls bis hin zum Tod. Psychisch wirkt sich ein Sturz unter anderem im Verlust des Vertrauens in die eigene Mobilität aus. Langfristig führen psychische und physische Auswirkungen häufig zu einer Einschränkung des Bewegungsradius der älteren Menschen.
Die Definition eines Sturzes lautet nach dem Expertenstandard wie folgt: „Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder einer anderen tiefen Ebene aufkommt.“ Damit ist auch das Aufkommen im Sitzen oder in der Hocke gemeint. Der Expertenstandard richtet sich an Pflegekräfte aus allen pflegerischen Bereichen und bezieht sich auf Personen, die sich in pflegerischer Betreuung befinden.
„Interventionen zur Sturzprophylaxe können maßgeblichen Einfluss auf die Lebensführung von Patienten/Bewohnern haben, z. B. durch eine Umgebungsanpassung, die Empfehlung für spezielle Schuhe oder Hilfsmittel, die Aufforderung, nur mit Hilfestellung auf die Toilette zu gehen, oder das Besuchen von Kursen zur Förderung von Kraft und Balance. Aus diesem Grund ist es notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sturzprophylaxe, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten/Bewohnern zu achten und zu unterstützen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die umfassende Information und Beratung von Patienten/Bewohnern und ihren Angehörigen über das vorliegende Sturzrisiko und die möglichen Interventionen im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung. Mit Einverständnis der Patienten/Bewohner sollten die Angehörigen grundsätzlich in die Information, Beratung und die Maßnahmenplanung eingebunden werden.“
Wir möchten Ihnen ein Beispiel für die einzelnen Struktur-, Prozess- und Ergebnisebenen zeigen und erläutern.
S1 – Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur Identifikation des Sturzrisikos
Zu den Sturzrisikofaktoren zählen drei Bereiche. Personenbezogene Risikofaktoren wie die Beeinträchtigung funktionaler Fähigkeiten, die Beeinträchtigung sensomotorischer Fähigkeiten, Depressionen, Schwindel, kognitive Beeinträchtigungen, Kontinenzprobleme, Sehbeeinträchtigungen, Sturzangst sowie Stürze in der Vorgeschichte; Medikamentenbezogene Risikofaktoren wie Antihypertensiva, psychotrophe Medikamente und Polypharmazie; Umgebungsbezogene Risikofaktoren wie FEM, Gefahren in der Umgebung oder inadäquates Schuhwerk
Viele weitere Struktur-, Prozess- und Ergebnisebenen können Sie hier (letzte Seite) nachlesen.
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