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Qualitätssicherung ist als zyklischer Prozess zu verstehen: Die Einrichtungen bereiten sich auf Prüfungen vor, diese erfolgen regelmäßig meist jährlich oder biennal.
Eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz über 18 Monate wird eingeführt. Ziel ist es, die Personalunterstützung zu verbessern und klar definierte Kompetenzen für Assistenzkräfte zu schaffen.
Pflegende und alle Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen stehen unter einer gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber den Patientendaten. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden – selbst Angehörige haben nicht automatisch das Recht auf Einsicht in die Gesundheitsdaten.