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Pflichtfortbildungen schon alle geplant?

Seit der Einführung des Pflegeberufegesetzes müssen Praxisanleitende 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Jahr absolvieren. Haben Sie schon alles geplant?





In den letzten Jahren hat sich in der Pflege einiges auf gesetzlicher Ebene geändert. Besonders bekannt dürfte das neue Pflegeberufegesetz mit der neuen Ausbildung sein – im Volksmund auch ganz schlicht „Generalistik“ genannt. In dieser ist die Ausbildung neu geregelt, es gibt Vorbehaltsaufgaben für Pflegende und die Praxisanleitung hat neue Regeln bekommen.


Praxisanleitung hat Fortbildungspflicht

Eine Regelung ist die Umstrukturierung der Weiterbildung von Praxisanleitenden. Diese muss jetzt einen Umfang von mindestens 300 UE haben. Diverse Anbieter haben sich natürlich schon längst drauf eingestellt.

Zusätzlich müssen Praxisanleitende berufspädagogische Fortbildungen absolvieren laut §4 PflAPrV. Diese müssen einen Umfang von 24 Stunden pro Jahr haben. Dies gilt für alle Praxisanleitenden, die SchülerInnen begleiten oder sogar Prüfungen abnehmen sollen. Allerdings erst das Jahr, nachdem die Weiterbildung abgeschlossen wurde – wer zum Beispiel 2021 seine Weiterbildung in der Praxisanleitung abschließt, muss in der Regel erst 2022 die nächsten Fortbildungen machen.


„Jahr“ hat je nach Bundesland unterschiedliche Definition

Im Gesetz steht, dass „jährlich“ Fortbildungen zu erbringen sind (laut §4 PflAPrV). Allerdings lässt das Wort „jährlich“ Gestaltungsspielraum für die Länder. So nutzen die Bundesländer dies auch, um etwas andere Vorgaben zu hinterlegen. Daher sollten Sie prüfen, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.


Schon Pflichtfortbildungen gebucht?

Egal, wie die Regelungen bei Ihnen im Bundesland ist: Buchen Sie frühzeitig Ihre Seminare. Bei uns finden Sie verschiedene Themen, um Ihre Pflicht in 2021 zu erfüllen. Wir klären sowohl rechtliche Bedenken, unterstützen bei der Digitalisierung und geben Tipps für ein erfolgreiches Konfliktmanagement. Wer Details zu den Änderungen durch das Pflegeberufegesetz möchte, ist bei uns natürlich auch gut aufgehoben. Für jede Praxisanleiterin und jeden Praxisanleiter ist etwas passendes dabei.


Buchen Sie jetzt und seien Sie auf der sicheren Seite!

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