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Pflegende und alle Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen stehen unter einer gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber den Patientendaten. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden – selbst Angehörige haben nicht automatisch das Recht auf Einsicht in die Gesundheitsdaten.