Abrechnungsbetrug kostet die Kranken- und Pflegeversicherungen jedes Jahr Millionen. Laut Springer-Verlag hat sich der AOK-Bundesverband in den Jahren 2018 und 2019 mehr als 37 Millionen Euro zurückgeholt, die durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstanden sind. Welche Bereiche besonders betroffen sind und welche Maßnahmen den exponentiellen Anstieg dieser Fälle verhindern sollen, erfahren Sie hier.
Fallzahlen des Abrechnungsbetrugs sind stark gestiegen
Laut dem aktuell veröffentlichten Bericht des AOK-Bundesverbandes zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind es rund zehn Millionen Euro mehr als im Berichtszeitraum 2016/2017. Besonders betroffen ist davon der Bereich der Pflegeleistungen, in dem die Summe der Forderungen im Vergleich zum Berichtszeitraum 2016/17 von 7,5 Millionen Euro auf 12,69 Millionen Euro gestiegen (+70 Prozent) gestiegen ist. Weitere Bereiche, in denen häufig Fehlverhalten beanstanden wurde, sind die Arzneimittel, Heilmittel und Krankenhausbehandlungen.
Insgesamt habe die AOK in der Berichtsperiode mehr als 15.000 Fälle verfolgt, davon sei in 1500 Fällen die Staatsanwaltschaft informiert worden. Gleichzeitig wird von einer extrem hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Kranken- und Pflegekassen reagieren
Um dem exponentiellen Anstieg entgegenzuwirken haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände sowie der GKV-Spitzenverband spezielle Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Diese verfolgen beispielsweise die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, die Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht-ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten oder Rezept- und/oder Verordnungsfälschung.
Im Strafgesetzbuch wird dieses Verhalten durch das Antikorruptionsgesetz mit den neuen Straftatbestände der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ festgeschrieben. Dies ist, nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes, zwar zu begrüßen ist, reiche aber nicht aus. Aus dessen Sicht sollte es zusätzlich noch ein Hinweisgeber-Schutzgesetz geben, damit sich meldende Personen oder Einrichtungen ihrer Anonymität sicher sein können und keine Regressionen zu befürchten haben.
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