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Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Eine umfassende Reform für die Pflege in Deutschland

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) markiert einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Pflegeversorgung in Deutschland. Mit weitreichenden Änderungen ab 2024 und weiteren Anpassungen ab 2025 zielt das Gesetz darauf ab, Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte nachhaltig zu entlasten und die Qualität der Pflege zu sichern.


Ziele und Leitgedanken des PUEG

Das PUEG verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Verbesserung der Pflegequalität: Durch finanzielle und strukturelle Maßnahmen sollen die Bedingungen für Pflegebedürftige und Pflegende verbessert werden.

  • Stärkung der häuslichen Pflege: Insbesondere pflegende Angehörige werden durch flexiblere und höhere Leistungen unterstützt.

  • Finanzielle Entlastung: Pflegebedürftige und ihre Familien sollen durch höhere Leistungen und gesenkte Eigenanteile finanziell entlastet werden.

  • Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung: Die Reform trägt der demografischen Entwicklung Rechnung und sichert die Finanzierung der Pflege langfristig ab.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick


1. Erhöhung der Pflegeleistungen

  • Ab 1. Januar 2024: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen steigen um 5 %.

  • Ab 1. Januar 2025: Sämtliche Pflegeleistungen – häuslich, teilstationär und vollstationär – werden um weitere 4,5 % erhöht.

  • Ab 2028: Dynamisierung der Leistungen entsprechend der Inflationsrate der letzten drei Jahre.

Beispiel Pflegegeld ab 2025:

Pflegegrad

Bisher (2024)

Ab 2025

2

332€

347€

3

573€

599€

4

765€

800€

5

947€

990€

Auch Pflegesachleistungen steigen entsprechend an.


2. Das neue Entlastungsbudget ab Juli 2025

  • Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

  • Die Leistungen können flexibel kombiniert und genutzt werden, ohne komplizierte Antragsverfahren.

  • Die Anspruchsdauer für Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen pro Jahr.

  • Die Antragspflicht entfällt: Leistungen können auch ohne vorherigen Antrag genutzt werden.

  • Pflegebedürftige erhalten automatisch Informationen über die Nutzung des Budgets, was die Transparenz erhöht.


3. Weitere finanzielle Verbesserungen

  • Entlastungsbetrag: Für alle Pflegegrade steigt der monatliche Entlastungsbetrag ab 2025 von 125 € auf 131 €.

  • Pflegehilfsmittel: Der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird von 40 € auf 42 € monatlich angehoben.

  • Reduzierung des Eigenanteils in der stationären Pflege: Pflegebedürftige müssen künftig einen geringeren Eigenanteil zahlen, was den Zugang zur stationären Pflege erleichtert.


4. Digitalisierung und bessere Arbeitsbedingungen

  • Förderung digitaler Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende.

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Vergütung professioneller Pflegekräfte.


5. Vereinfachung und Transparenz

  • Neugestaltung des Antragsverfahrens und der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

  • Einführung von Entscheidungsfristen bei den Pflegekassen zur Beschleunigung der Verfahren.


Fazit: Was bedeutet das PUEG für Betroffene?

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bringt spürbare Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die finanzielle Entlastung, flexiblere Nutzung von Pflegeleistungen und die Förderung digitaler Angebote schaffen mehr Sicherheit und Lebensqualität. Besonders pflegende Angehörige profitieren von den neuen Regelungen, da sie leichter Unterstützung erhalten und die Vereinbarkeit von Pflege und Alltag verbessert wird. Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um das Pflegesystem in Deutschland zukunftsfest zu machen und den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen.


Tipp: Informiere Dich rechtzeitig über die neuen Leistungen und prüfe, wie Du und Deine Angehörigen von den Änderungen profitieren können. Die Pflegekassen und Beratungsstellen unterstützen Dich bei allen Fragen rund um das PUEG.



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