Datenschutz in der Pflege – Ein unverzichtbarer Schutz für Patient:innen und Einrichtungen
- Auf- und Umbruch
- 10. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Pflege besonders sensibel und von hoher Bedeutung. Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste arbeiten täglich mit umfassenden und vertraulichen Patientendaten, die es gesetzlich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt zu schützen gilt. Gerade in der Altenpflege sind Daten wie Gesundheitszustand, Pflegeverlauf oder Kontaktdaten besonders schützenswert.
Warum Datenschutz in der Pflege so wichtig ist
Patientendaten gehören laut Art. 9 DSGVO zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ und müssen daher mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Eine Datenschutzverletzung kann nicht nur rechtliche Folgen und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen, sondern auch das wertvolle Vertrauen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zerstören.
Pflegende und alle Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen stehen unter einer gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber den Patientendaten. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden – selbst Angehörige haben nicht automatisch das Recht auf Einsicht in die Gesundheitsdaten.

Wichtige Grundsätze des Datenschutzes in der Pflege
Es dürfen nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Pflege und Betreuung notwendig sind.
Weitergabe von Daten an Dritte oder Angehörige ist nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt.
Patientendaten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt und sicher aufbewahrt werden.
Angehörige haben kein generelles Recht auf Einsicht in Patientenakten.
Mitarbeiter müssen auf Datenschutz und Schweigepflicht regelmäßig geschult werden.
Praxisbeispiel und Zitat
„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen muss gewahrt werden. Die Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie für die Durchführung der Behandlung notwendig sind. Darüber hinausgehende Informationen dürfen nur mit Zustimmung des Betroffenen gesammelt werden.“
[Quelle: Datenschutz.org, 2025]
Dieser Grundsatz bildet das Fundament für alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen.
Herausforderungen und Ausblick
Mit zunehmender Digitalisierung in der Pflege – beispielsweise durch elektronische Patientenakten oder digitale Kommunikationswege – steigt die Komplexität im Datenschutz. Pflegeeinrichtungen müssen technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen und kontinuierlich prüfen.
Es empfiehlt sich, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der alle Prozesse überwacht und Mitarbeitende sensibilisiert. Nur so kann ein hoher Datenschutzstandard garantiert und das Vertrauen der Pflegebedürftigen langfristig gesichert werden.
Datenschutz in der Pflege ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine zentrale Säule für qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle Pflege.