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Hintergrundwissen: Pflegegrade

Professionell Pflegende sind nicht nur für Pflegebedürftige Ansprechpartner. Gerade pflegende Angehörige haben oft Fragen zu Praxis und Bürokratie. Oft im Zentrum der Ratlosigkeit: Die Pflegegrade.


Was ist das?

Im Alter stellen sich oft chronische Krankheiten ein. Nachlassende Kräfte sind eine logische Folge des Alterungsprozess. Die Folge ist ein Verlust an Autonomie. Viele Menschen sind während dieses Prozesses auf Hilfe angewiesen. Die Pflegegrade bieten finanzielle Unterstützung. Doch zunächst muss die Einstufung vorgenommen werden. Entscheidend für die Einstufung im Pflegegrad ist die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dabei wird der ganze Mensch betrachtet – einschließlich kognitiver und körperlicher Einschränkungen. Die fünf Pflegegrade werden anhand eines Bewertungsbogens, anhand dem die Gutachterin 6 Lebensbereiche in 64 Kriterien abfragt, eingeteilt.


Woran werden die gemessen?

Die Gutachterinnen nehmen sechs Lebensbereiche unter die Lupe, um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann und welche Fähigkeiten noch zur Verfügung stehen. Dabei werden geistige, psychische und körperliche Einschränkungen erfasst. Die sechs Lebensbereiche werden auch Module genannt und unterliegen unterschiedlicher Gewichtung.


  • Modul 1: Mobilität Im ersten Modul wird die Beweglichkeit bewertet. Beobachtet wird beispielsweise, ob die Person sich eigenständig hinsetzen oder im Liegen drehen kann. Wichtig für die Bewertung sind an dieser Stelle nur potenzielle körperliche Beeinträchtigungen, geistige Beeinträchtigungen werden an anderer Stelle bewertet.

  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Hier geht es vor allem und Verständnis und Kommunikation. Wichtig ist unter anderem, ob die pflegebedürftige Person Menschen aus dem näheren Umfeld erkennt oder sich in ihrer Umgebung zurechtfindet. Motorische Fähigkeiten bleiben an dieser Stelle außen vor. Oft beobachtet wird auch, ob die pflegebedürftige Person Kleidung passend zum Wetter auswählt.

  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Aggressionen und zielloses Umherlaufen sind für Angehörige oft problematisch. In manchen Fällen steigert sich die Unruhe zu Wahnvorstellungen. Im dritten Modul werden solche Auffälligkeiten beobachtet und bewertet. Entscheidend dafür ist auch, wie häufig solch ein Verhalten auftritt.

  • Modul 4: Selbstversorgung Duschen, anziehen, essen und trinken sind für uns so selbstverständlich wie der Gang zur Toilette. Im Alter kann das anders sein. Die Selbstversorgung wird zunehmend zur Herausforderung. Um die selbstständige Erfüllung der Selbstversorgung geht es im vierten Modul.

  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Die Tabletten vergessen. Das passiert jedem Mal. Mit abnehmender Selbstständigkeit kann die Ausnahme zur Regel werden. Deswegen beobachten und befragen Gutachterinnen auch, ob und wenn ja, wie oft hier Unterstützung notwendig ist.

  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kurz um die Ecke zum Café, in dem sich Oma jeden Donnerstag um elf mit Hildegard zu einem Kaffee und einem Stück Apfelkuchen traf. Die selbstverständlichsten sozialen Kontakte gestalten sich zunehmend schwierig. Während Oma früher noch gern telefonierte, nimmt sie heute den Hörer immer seltener ab. Im sechsten und letzten Modul wird genau das begutachtet. Die Module werden unterschiedlich gewichtet. Während das erste Modul 10 Prozent der Gesamtbewertung ausmacht, macht das vierte – die Selbstversorgung – 40 Prozent, das fünfte 20 Prozent und das sechste 15 Prozent aus. Die restlichen 15 Prozent fließen aus dem schlechter bewerteten Bereich der Module zwei und drei ein.


Wie wird das eingeteilt?

Die Punkteskala des Bewertungsbogens reicht von 0 bis 100 Punkte. Der erste der fünf Pflegegrade beginnt bei 12,5 Punkten und steht für eine geringe Beeinträchtigung. Die erhebliche Beeinträchtigung und Pflegegrad 2 beginnen bei 27 erreichten Punkten, bevor bei 47,5 Punkten der Pflegegrad 3 mit schweren Beeinträchtigungen beginnt, der wiederum ab 70 Punkten von schwersten Beeinträchtigungen und dem Pflegegrad 4 abgelöst wird. Ab 90 Punkten besteht eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflegerische Versorgung. Der Pflegegrad 5 ist der höchste, mit der höchsten finanziellen Unterstützung.

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