Pflegeleistungen richtig abrechnen – Aktuelle Regeln und Pflichten für 2025
- Auf- und Umbruch
- 21. Mai
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Ambulante Pflege ist ein zentraler Baustein der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Die Abrechnung der Leistungen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar geregelt und werden regelmäßig angepasst.
Leistungsanspruch und Voraussetzungen
Anspruch auf ambulante Pflegeleistungen haben Personen, die durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) einen Pflegegrad (1–5) zuerkannt bekommen haben.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes durch die Pflegeversicherung. Bei Pflegegrad 1 müssen die Kosten größtenteils selbst getragen werden.
Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegeversicherung (sogenannte Sachleistungsabrechnung).
Pflegebedürftige erhalten monatlich festgelegte Beträge, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. Diese Beträge werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Beispiel: Für Pflegegrad 2 steigt der Betrag auf 796 Euro, für Pflegegrad 3 auf 1.497 Euro monatlich.
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag (ab 2025: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade), der für zusätzliche Unterstützungsleistungen eingesetzt werden kann.
Die Pflegedienste rechnen die erbrachten Leistungen nach einem vereinbarten Leistungskatalog ab. Grundlage sind die mit den Pflegekassen geschlossenen Versorgungsverträge, in denen Preise und Abrechnungsmodalitäten geregelt sind.
Gesetzliche Vorgaben
Die rechtlichen Grundlagen für die ambulante Pflege und deren Abrechnung finden sich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und V (SGB V).
Pflegedienste benötigen eine Zulassung und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter:
Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung des Personals
Sicherstellung einer wirtschaftlichen und leistungsfähigen Versorgung
Einhaltung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zahlung ortsüblicher Arbeitsvergütungen
Verträge dürfen nur mit Pflegediensten abgeschlossen werden, die diese Anforderungen erfüllen und eine kontinuierlich hochwertige Versorgung gewährleisten können.
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden regelmäßig angepasst, um die steigenden Kosten abzufedern und die Pflegequalität zu sichern. 2025 werden die meisten Leistungen um 4,5 Prozent erhöht.
Fazit
Das Abrechnungsverfahren in der ambulanten Pflege ist klar gesetzlich geregelt und erfolgt meist direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass nur qualifizierte und wirtschaftlich arbeitende Pflegedienste Leistungen erbringen dürfen. Regelmäßige Anpassungen der Leistungsbeträge tragen dazu bei, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu sichern und an die Kostenentwicklung anzupassen.
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