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2021 - im Zeichen der Pflege?

Das Bundesministerium für Gesundheit will im Jahr 2021 zahlreiche Veränderungen in der Pflege anstoßen. Nicht nur die Pandemie soll überwunden werden, auch die elektronische Patientenakte soll eingeführt und neue Stellen in der Pflege sollen geschaffen werden.


Versorgungsverbesserungsgesetz


Das neue Versorgungsverbesserungsgesetz tritt am 1.1.2021 in Kraft. Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe sind die wesentlichen Ziele des neuen Gesetzes. „Die Pandemie belastet auch die gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben. Diese Last soll nicht allein durch die Beitragszahler ausgeglichen werden“, so Spahn. Deshalb verteile das BMG die Lasten auf verschiedene Schultern. Die Lohnnebenkosten bleiben im Krisenjahr 2021 unter 40 Prozent. Das sei in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig für Beitragszahler und Arbeitgeber.


Das wichtigste im Überblick:


Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert


Die GKV erhält im Jahr 2021 Steuermittel in Höhe von 5 Milliarden Euro, außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.


Neue Stellen für die Altenpflege


In der stationären Altenpflege sollen 20.000 neue Pflegehilfskraftstellen geschaffen werden. Sie werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, wodurch der Beitrag für Pflegebedürftige nicht steigen solle. Außerdem sieht das BMG einen höheren Personalbedarf aufgrund der Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs. Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens soll außerdem eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften bringen.


Zusätzliche Hebammen in Kliniken


Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu wurde ein Förderprogramm aufgelegt, dass bis 2023 jährlich 100 Millionen Euro gefördert wird. Etwa 600 neue Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen verspricht sich das BMG von der Maßnahme.


Weitere Regelungen


Pflegebedürftige und Angehörige werden entlastet

Finanzierungen für Kinderkrankenhäuser

Krankenkassen erhalten mehr Spielraum für Selektivverträge

Befristete Regelungen zur finanziellen Unterstützung von Pflegebetriebe werden verlängert

Digitale Pflegehilfsmittel sollen künftig stärker berücksichtigt werden

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