Die neue Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege (Pebem) ist in aller Munde. Ab dem ersten Juli 2023 sollen Einrichtungen die Änderungen umsetzen - mit einer Übergangsphase bis Dezember 2025.
Die auf einem bekannten Gutachten von Prof. Rothgang und KollegInnen aufbauenden Änderungen werden weitreichende Auswirkungen haben. Die wichtigsten Auswirkungen lassen sich grundlegend wie folgt zusammenfassen.
Keine starre Fachkraftquote mehr
Bisher gilt bundesweit eine starre Fachkraftquote von 50% - dies berücksichtigt häufig jedoch nicht die Situation vor Ort. Mit Einführung von Pebem wird diese starre Quote aufgehoben. Insgesamt wird es gemäß der Berechnungen aus dem Gutachten mehr Personal geben - durch den stärkeren Anstieg von Pflegehilfskräften wird die Quote der Pflegefachkräfte jedoch sinken.
Einführung von Qualifikationsniveaus mit der neuen Personalbemessung
Bisher kennen stationäre Pflegeeinrichtungen vor allem zwei verschiedene Qualifikationsniveaus in der Pflege: examiniertes Fachpersonal und alle anderen. Dies ändert sich mit Pebem. Insgesamt werden vor allem vier Qualifikationsniveaus als relevant erachtet:
Qualifikationsniveau | Beschreibung |
1 | Hilfs- und Servicekräfte |
2 | Pflegehilfskräfte / Betreuung |
3 | Pflegefachassistenz (min. 1-jährige Qualifikation) |
4 | Pflegefachkräfte |
Die Einteilung in die Qualifikationsniveaus hängt insbesondere von der Ausbildung ab. Qualifikationsniveau 3 muss beispielsweise eine einjährige Ausbildung nachweisen, die staatlich anerkannt ist. In der Praxis gibt es hier jedoch noch einige Unklarheiten.
Für alle Einrichtungen ist wichtig, dass mit dem Qualifikationsniveau 3 ein neues Berufsbild flächendeckend eingeführt wird. In einigen Einrichtungen arbeiten bereits ausgebildete Pflegehilfskräfte, jedoch wird der Unterschied auch in der täglichen Arbeit unter Pebem wesentlich deutlicher werden.
Berechnung des Personals anhand der Qualifikationsniveaus und der Pflegegrade
Mit Pebem wird das Personal anhand der Qualifikationsniveaus und Pflegegrade berechnet. Dementsprechend trennen sich auch die Qualifikationsniveaus ohne starre Quote auf. Die genauen Zahlen sind einsehbar.
Übergangsfrist bis Dezember 2025 ist kurz
Um sich an die Umstellungen durch Pebem zu gewöhnen und entsprechendes Personal auszubilden oder / und anzuwerben gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2025. Der Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2025 ist jedoch sehr gering bemessen, wenn man bedenkt, dass damit lediglich zwei Jahre zur Ausbildung der Personen mit einem Qualifikationsniveau 3 zur Verfügung stehen. Machen Sie sich also jetzt auf den Weg!
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