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Impflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen kommt

Lange wurde über diese neue Maßnahme diskutiert. In vielen anderen Ländern gibt es bereits eine einrichtungsbezogene Impfpflicht und nun gilt diese auch in Deutschland. Die Impflicht für das gesamte Personal in Krankenhäusern, Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und ambulanten Pflegediensten gilt ab dem 16.3.2022. Alle Beschäftigten müssen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Corona Immunisierung vorweisen können. In vorherigen Blog Einträgen haben wir dieses Thema bereits mehrfach aufgegriffen und nun ist es soweit.

Diese Regelung gilt bereits für alle Beschäftigten, die ab dem 1.1.2022 eine neue Beschäftigung aufnehmen. Auch die Pflegenden, die nach dem 16.3.2022 in den Beruf gehen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen bzw. nachreichen können.

Durch die bestehende Übergangspflicht ist noch ausreichend Zeit, eine vollständige Immunisierung nachzuholen. Die neue Regelung gilt nicht für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Noch unklar ist, ob nur diejenigen als vollständig geimpft gelten, die bereits die „Booster Impfung“ erhalten haben.

Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und tritt somit in Kraft. Es gibt keine valide Datenlage, wie die Impfquote im Gesundheitswesen momentan aussieht. Es lässt sich jedoch vermuten, dass die Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten sehr verantwortungsbewusst handeln und sich über die Wichtigkeit der Impfung gegen Covid-19 bewusst sind. Klar ist, das Personal trägt eine hohe Verantwortung und sollte seine Bewohner und Patienten vor dem gefährlichen Virus schützen. Klar ist jedoch auch, dass die Impfpflicht für eine Verschärfung des Notstands sorgen wird. Der Personalmangel wird mehr, da einige Pflegefachpersonen durch dieses Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kündigen werden und somit den Beruf verlassen.

Die Kolleg*innen in den Einrichtungen müssen diesen Verlust dann zusätzlich kompensieren. Dies geschieht durch die zusätzliche Übernahme von Diensten und Überstundenaufbau. Besonders in den Sozialen Medien zeigt sich eine heftige Diskussion über dieses Gesetz. Es bleibt also spannend und wir sind gespannt.





Quellen: Bibliomed Pflege, Tagesschau

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