Die Pflegeausbildung besteht aus zwei großen Teilen: Den ersten Teil bildet die theoretische Ausbildung, bei der der Unterricht in Blockform an der jeweiligen Pflegeschule stattfindet. In der praktischen Phase der Ausbildung befinden sich die Auszubildenden in ihren jeweiligen Einrichtungen und werden dort durch die Praxisanleitenden begleitet und angeleitet.
Qualifikation der Praxisanleitenden
Praxisanleitende müssen gemäß §4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) verfügen. Die Berufserfahrung muss im jeweiligen Einsatzbereich und in den vergangenen fünf Jahren erworben worden sein. Um die Aufgaben von Praxisanleitenden übernehmen zu können, ist zudem eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich. Außerdem sind berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen. Bei der Planung und Durchführung der jährlichen Pflichtfortbildungen für die Praxisanleitenden in Ihrer Einrichtung unterstützen wir Sie gerne.
Aufgaben von Praxisanleitenden
Zu den Aufgaben von Praxisanleitenden gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
Auf Grundlage des Ausbildungsplans Arbeitsaufgaben auswählen und eigenständig Arbeitsabläufe gestalten.
Auszubildende und Studierende gezielt sowie fachgerecht bei der Ausführung der Aufgaben anleiten. Hierzu gehören Vor- und Nachgespräche, Auswertung und Dokumentation.
Kompetenzen fördern und Methoden vermitteln, die zum selbstorganisierten Lernen befähigen.
Auszubildende und Studierende zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten.
Verbindung zur Berufsschule bzw. Hochschule halten. Hierzu gehört der regelmäßige Austausch über Lerninhalte, Lernprobleme und Lernziele.
Qualifizierte Leistungseinschätzung und Mitsprache vor Ende der Probezeit
Fachliteratur studieren, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit und muss anhand eines Ausbildungsnachweises dokumentiert werden.
Warum sollte in gute Praxisanleitung investiert werden?
Die Praxisanleitenden sind die Experten und Expertinnen der Praxis. Sie bringen umfangreiche pflegerische Kompetenzen mit. Pädagogische Kompetenzen sind durch die entsprechende Weiterbildung gegeben. Durch die knappen zeitlichen Ressourcen stehen die Praxisanleitenden oft unter hohem Druck, da sie den Auszubildenden die Anleitung angedeihen lassen möchten, die sie verdient haben. Oft werden allerdings geplante Anleitungsstunden ausgesetzt, wenn es zu personellen Ausfällen kommt, die kompensiert werden müssen. Auch kann es sich in Hinblick auf die umfassende Ausbildung problematisch auswirken, wenn sich die Praxisanleitenden zeitgleich um mehrere Auszubildende kümmern müssen. Daher sollten die Bedingungen der gerade beschriebenen Problemfelder für die Praxisanleitung dringend überdacht und verbessert werden. Durch das neue Pflegeberufegesetz haben die Auszubildenden faktisch einen gesetzlichen Anspruch auf insgesamt 10% der einzelnen praktischen Einsätze, die durch eine Praxisanleitung abgedeckt werden müssen.
Die Praxisanleiterinnen führen durch einen geplanten und reflektierten Anleitungsprozess in die Anforderungen und Herausforderungen des Berufsfeldes ein. Durch Anleitung und Beratung prägen sie die fachliche Ausbildung und tragen damit maßgeblich zur fachlichen und persönlichen Entwicklung der Auszubildenden bei.
Das Bedürfnis nach Anerkennung und Wertschätzung hat jeder Mensch, auch dienen sie durchaus als Motor für gute und zuverlässige Arbeit. Darum ist es überaus wichtig, diese in der alltäglichen Anleitungsarbeit auszusprechen. Anerkennung und Wertschätzung stärken und unterstützen die Person in ihrem Tun und Motivieren sie zu guten Leistungen.
Die Aufgabe eines Anleitungsgesprächs ist nicht nur die Weitergabe von Informationen. Es wird dabei auch deutlich, wie die Praxisanleitung und die Ausbildungsperson zueinanderstehen, wie ihr Verhältnis zueinander ist. Darum genügt es nicht, dass man sich rein sachlich äußert und austauscht, man muss auch zu dem Menschen sprechen und eine Verbindung aufbauen. Wenn während der Anleitung, die Sach- und die Beziehungsebene gleichrangig vorhanden sind, wird dadurch der Erfolg der Anleitung gesteigert und die Auszubildenden sind zufriedener, da sie sich auch als Mensch und nicht nur als Arbeitskraft wahrgenommen fühlen.
Und letztendlich lässt sich sagen, dass zufriedene Auszubildende ihre Ausbildung beenden und perspektivisch eher in der Einrichtung bleiben und auch nach der Ausbildung gerne weiterhin dort arbeiten möchten.
Quellen: § 4 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
§ 4 PflAPrV Praxisanleitung Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (buzer.de) (letzter Aufruf am 25.2.2022)
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