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Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschließt Pflegebonus

Die Landesregierung von NRW hat den Pflegebonus am Dienstagabend beschlossen und übernimmt 106 Millionen Euro für die Corona-Prämie. In der Altenpflege sollen Beschäftigte bis zu 1.500 Euro erhalten.

Zuvor hatte bereits die Bundesregierung beschlossen einen Pflegebonus in der Altenpflege auszuzahlen. Die Bundesregierung deckelte diesen Betrag auf 1.000 Euro. Die Landesregierung stockt die weiteren 500 Euro aus eigener Tasche auf. Insgesamt belaufen sich die geplanten finanziellen Mittel des Landes NRW auf 106 Millionen Euro.

Die rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege sollen in NRW so gewürdigt werden. Außerdem forderte die Landesregierung die Arbeitgeber in der Pflege auf, sich an Tarifverträgen zu orientieren und „endlich Tariflöhne zu zahlen“. Wahre Würdigung von Arbeit drücke sich auch durch entsprechende Bezahlung aus.

In Nordrhein-Westfalen sind folgende Prämienhöchstbeträge möglich:

  • Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)

  • Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)

  • Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)

Diese Prämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr und Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:

  • Freiwillige im sozialen Jahr: 100 Euro von der Bundesregierung und 50 Euro von der Landesregierung

  • Auszubildende: 600 Euro von der Bundesregierung und 300 Euro von der Landesregierung

Ausgezahlt werden soll die Prämie zwischen Juli diesen und Februar nächsten Jahres. Dabei sind die Pflegekassen und Einrichtungsträger für die Auszahlung der Prämien zuständig. Zuvor werden sie bis zum 15. Juli, beziehungsweise 15. Dezember dieses Jahres die Vorauszahlung für alle gemeldeten Beiträge erhalten.

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