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Massive Einschränkungen in der Verhinderungs- und Tagespflege geplant

Mit Stand vom 15.03.2021 liegt inzwischen der neue Arbeitsentwurf zur Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

Schon im letzten Entwurf des Jahres 2020 wurden von vielen Spitzenverbänden die starken Einschnitte im Bereich der Verhinderungs- und Tagespflege als Signal in die falsche Richtung bemängelt.


Die Pflege eines Angehörigen erfolgt aktuell zu 75% im häuslichen Umfeld durch einen Angehörigen. Die finanzielle und, vor allem bei Berufstätigen, emotionale Belastung ist sehr groß. Hier wäre dringend eine Entlastung notwendig.


Der Gesetzgeber ist hier offensichtlich anderer Meinung und begründet die Einschränkungen mit der Unterbindung von sogenannten Stapelleistungen. Hierbei werden verschiedene Angebote in der Tagespflege so kombiniert, dass ein mit der stationären Pflege konkurrierendes Modell entsteht, welches aber nicht die selben Standards erfüllen muss.

Den Nachweis dieses großflächigen Missbrauchs bleibt man jedoch schuldig.


Im aktuellen Entwurf wird bei der Kombination verschiedener Leistungen (Pflegesachleistungen, Leistungen der Tagespflege) der Anspruch auf Tagespflege auf 50% begrenzt. Ebenso wenn Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden, wobei die Pflegesachleistungen mindestens zu 50 % in Anspruch genommen werden müssen.


Auch im Bereich der Verhinderungspflege ist die Leistung auf 40% des Budgets begrenzt, wenn nur stundenweise eine Ersatzpflegekraft benötigt wird. Gerade dies sichert aber die Flexibilität vieler pflegender Angehöriger um Arbeit, Pflege oder aber auch eigene Termine unter einen Hut zu bekommen.


„Die genannten Budgetkürzungen sind nicht nur ein herber Rückschlag für Pflegebedürftige wie pflegende Angehörige. Sie sind auch gesellschaftspolitisch ein Rückschlag, wenn pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben müssen, weil eine Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht mehr machbar ist. Dass sich Pflegebedürftige zudem die zusätzlichen Kosten für die Tagespflege nicht leisten können, ist ein Skandal“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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