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Pflegebonus: Negative Bescheide in Bayern

Vergangene Woche wurde öffentlich, dass das Land Bayern vielen Anträgen zum Pflegebonus nicht stattgegeben hat. Der DBfK gab bekannt, dass die Pflegeboni nicht ausgezahlt würden, obwohl die Anträge laut der Richtlinie angenommen werden müssten.


Was ist passiert?


Rund 350.000 bayrische Pflege- und Rettungskräfte haben bisher den Pflegebonus beantragt. Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) gab in einer Mitteilung bekannt, dass bisher knapp 80 Millionen Euro ausgezahlt worden und über 181.000 Anträge bearbeitet worden seien. „Gerade in der Coronapandemie hat das vorbildliche Engagement unserer Pflegekräfte dazu beigetragen, dass so vielen Erkrankten geholfen werden konnte“, gab sie darin bekannt.


Der DBfK klagt nicht nur zahlreiche negative Bescheide, sondern auch das Wegfallen des Widerspruchsverfahrens an. Pflegende die den Ablehnungsbescheid anfechten wollen, müssten sofort beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage einreichen. Sollten Pflegende dennoch klagen, erwarten sie bei einem Streitwert von 500 Euro und einer Niederlage vor Gericht die Prozesskosten in Höhe von 105 Euro. Sollte die Klage zurückgenommen werden, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht, würden 35 Euro fällig.


Was sagt der DBfK?

„Es ist moralisch bedenklich, sich in den Medien als großzügig darzustellen und im Nachhinein den Anspruchsberechtigten die Zahlung zu verwehren“, bedauert Stefanie Renner, stellvertretende Geschäftsführerin des DBfK Südost e. V. Die Vermutung des DBfKs hinter den negativen Bescheiden schlicht fehlendes Geld. Der Berufsverband sieht darin fehlende Anerkennung einer systemrelevanten Berufsgruppe. In der Pressemitteilung wird dieser Umstand so formuliert: „Anerkennung einer systemrelevanten Berufsgruppe sieht anders aus. Gerade die Menschen sind betroffen, die teilweise mit mangelhafter Schutzausrüstung ein hohes eigenes Risiko eingegangen sind, um Patienten/innen zu versorgen.“


Renner findet deutliche Worte zu den Vorkommnissen in Bayern. „Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten.“ Und weiter: „Öffentlich zugesicherte Leistungen nicht zu erhalten, wird weit kränkender von der Berufsgruppe wahrgenommen als erst gar keine versprochen zu bekommen.“

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