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Pflegesachleistungen werden erhöht

Auch pflegende Angehörige können irgendwann an ihre zeitlichen, fachlichen, psychischen oder physischen Grenzen stoßen. Ziel sollte es sein, dem Pflegebedürftigen möglichst lange das Leben in seinen eigenen 4 Wänden zu ermöglichen und dabei die Angehörigen zu entlasten und die Pflege zu professionalisieren.

Die Lösung: Pflegesachleistung! Zum 01. Juli 2021 sollen im Zuge der Pflegereform die Beträge der Pflegesachleistungen ansteigen.

Was ist das? Pflegesachleistungen sind gesetzlich verankert und zwar im 11ten Sozialgesetzbuch im Paragraphen 36 und somit für alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zugängig. Aus unterschiedlichsten Gründen kann ein professioneller Pflegedienst mit eingebunden werden, um zum Beispiel bei der Körperpflege zu unterstützen, Mahlzeiten zuzubereiten oder das An- und Auskleiden ohne Gefahren sicherzustellen. Mit einer Erhöhung des Pflegegrads steigt auch der zu Verfügung stehende Betrag für die Pflegesachleistung an. Derzeitige Beträge: Pflegegrad 2: 689 Euro

Pflegegrad 3: 1.298 Euro

Pflegegrad 4: 1.612 Euro

Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Pflegegrad 1 hat kein Anspruch auf die Pflegesachleistung


Änderung ab dem 01. Juli 2021

Bundesminister Spahn hat Pflege zu einem wichtigen Thema in seiner Legislaturperiode gemacht und somit eine weitere Pflegereform angestoßen, welche noch 2021 in Kraft treten wird.

Die Leistungen werden 5 % erhöht, um eine bessere Versorgung sicherstellen zu können. Pflegegrad 2: 723,45 Euro

Pflegegrad 3: 1.362,90 Euro

Pflegegrad 4: 1.692,60 Euro

Pflegegrad 5: 2.094,75 Euro




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