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Praxisanleitung ist wichtig. Darum ist Fortbildung Pflicht!

Aktualisiert: 28. Apr. 2021

Es ist nichts Neues für Sie: Wir benötigen mehr neue Pflegende. Ganz wichtig ist dabei, dass wir nicht nur Hände benötigen, die die Arbeit schaffen, sondern auch Köpfe, die mitdenken. Eine gute theoretische und praktische Ausbildung ist zentral. Dies hat glücklicherweise auch die Regierung erkannt und die Position der Praxisanleitenden gestärkt. Dabei haben sie ganz wichtig auch dafür gesorgt, dass Praxisanleitende sich weiterentwickeln können – mit einer Fortbildungspflicht.





Dies hat auch unsere Susanne Becker, die wir nun schon einige Zeit begleiten, nach ihrer Weiterbildung mitbekommen.


Susanne Becker ist nun fertig mit ihrer Weiterbildung und fragt sich, ab wann denn die Weiterbildungspflicht gilt. Dabei erfährt sie, dass im Prinzip ab dem Jahr nach der Weiterbildung die Fortbildungen abgeleistet werden müssen. Die Definition von „Jahr“ weicht allerdings je nach Bundesland etwas ab. In der Corona-Pandemie werden die Fristen auch immer wieder verlängert. Ein enger Blick auf die Veröffentlichungen der Bezirksregierungen ist für Frau Becker daher Pflicht.


Da Susanne Becker es gerne unkompliziert mag, sucht sie nach einem Anbieter, der relevante Themen in Online-Seminaren anbieten. Glücklicherweise kennt Frau Becker uns von Auf- und Umbruch im Gesundheitswesen. Auf unserer Webseite konnte Sie direkt Seminare buchen. Susanne Becker hat ihrer PDL auch vorgeschlagen, Inhouse-Schulungen über uns anzufragen.


Machen Sie es wie Frau Becker: Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere Motivation und natürlich die Expertise. Wir freuen uns auf Ihre Buchung.

Rückfragen beim buchen? Fragen Sie direkt über unseren Chat. Wir antworten in der Regel in Minuten.

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