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Rückendeckung für streikende Pflegende

Die bundesweiten Warnstreiks machten vor allem aufgrund der Beteiligung des ÖPNV Schlagzeilen. Dabei waren sie nicht allein. Der öffentliche Dienst legte gemeinsam die Arbeit nieder. Darunter auch Pflegende. Sie erhalten jetzt Rückendeckung vom DBfK.


Forderungen


Auch wenn der öffentliche Dienst gemeinsam streikt, werden die Verhandlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen separat geführt. Die besonderen Belange der Pflegenden sollen dadurch zentraler Punkt der Verhandlungen werden. Der DBfK bezeichnet die Warnstreiks der Pflegenden während der Pandemie als „konsequente Maßnahme“, nachdem die Forderungen der beruflich Pflegenden immer wieder ungehört geblieben seien.


Für die dritte Verhandlungsrunde am 22. und 23. Oktober fordern die Beschäftigen im öffentlichen Dienst 4,8 Prozent mehr Lohn. Ein Ergebnis für den Sonderweg der Pflegebrancheverhandlungen gibt es bisher nicht. „Gehaltserhöhungen in der Pflege sind überfällig“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Wir fordern seit langem ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro für Pflegefachpersonen und flächendeckende Tarifverträge für alle Beschäftigten in der Pflege. Für die Langzeitpflege gibt es mit dem vorläufigen Tarifergebnis, das die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erzielt haben, ja bereits einen wichtigen Schritt auf diesem Weg.“


Rückendeckung durch DBfK


Christel Bienstein macht die Haltung des DBfK deutlich. „All die Versprechungen, die seit Beginn der Pandemie gemacht und nicht gehalten wurden, frustrieren die Kolleginnen und Kollegen zurecht.“ Sie weist zugleich die Kritik an den Warnstreiks der Pflegenden zurück. „Die beruflich Pflegenden wissen, wie sie sich auf einer Kundgebung schützen können. Den Streik wegen des Infektionsrisikos zu kritisieren, nachdem man sie ohne Schutz hat arbeiten lassen, ist wirklich ein Hohn. Bei allen Streiks, an denen sich beruflich Pflegende in den letzten Jahren beteiligt haben, hatten sie immer das Wohl der Menschen mit Pflegebedarf im Blick und das wird auch jetzt nicht anders sein“, so Bienstein.


Dass ein Streik während der Pandemie und angesichts der massiven wirtschaftlichen Folgen in anderen Branchen unangemessen sei, sieht der DBfK anders: Es gehe darum, berufliche Bedingungen zu verbessern, nicht darum, Branchen und Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Außerdem haben die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst während der Pandemie deutlich gezeigt, dass sie unverzichtbar sind. „Gerade im Gesundheitswesen haben die Beschäftigten viele Einschränkungen und Risiken zu tragen. Das muss endlich angemessen anerkannt werden“, so Bienstein.

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