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Sexuelle Übergriffe im Arbeitsalltag

Im pflegerischen Alltag ist das Personal ständig im Kontakt mit Menschen. Zwischendurch kann es zu schwierigen Situationen kommen. Viele Pflegende sind in solchen Situationen überfordert und wissen nicht, wie sie richtig reagieren.


Daten und Fakten zur sexuellen Belästigung in der Pflege

Wie viele Angestellte in Pflegeberufen haben schon mal Gewalt oder sexuelle Belästigung durch Patienten erlebt? Welche Folgen hat dies für Beschäftigte? Diesen Fragen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer Studie nachgegangen. An der Befragung haben 901 Arbeitnehmende aus 60 Einrichtungen teilgenommen. Zu den Einrichtungen zählen unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Befragung unterscheidet zwischen nonverbaler, verbaler und körperlicher sexueller Belästigung und Gewalt. In den vergangenen zwölf Monaten haben 62,5 Prozent der Befragten mindestens einmal nonverbale sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt. Bei 67,2 Prozent war es auf verbale Weise. 48,9 Prozent gaben an, körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt zu haben. Die Erfahrungen der Beschäftigten variiert deutlich je Branche. Während Pflegekräfte häufig mit verbaler Belästigung konfrontiert sind, kommt nonverbale Belästigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öfter vor als in anderen Bereichen.


Mögliche Folgen

Bei Betroffenen wirken sich die Erfahrungen auf das psychische Befinden aus. Die Studie zeigt: Wer im Berufsumfeld häufiger sexuelle Belästigung oder Gewalt erlebt, berichtet vermehrt über Depressivität, emotionale Erschöpfung und psychosomatische Beschwerden. Betriebliche Präventions- und Hilfsangebote sind jedoch kaum bekannt. 32,5 Prozent der Befragten gaben an, nichts über Maßnahmen des Arbeitgeber zur Prävention von sexueller Belästigung und Gewalt zu wissen. Die BGW weist darauf hin, dass eine klare Haltung und Strategie im Unternehmen zu diesem Thema wichtig sei. Wenn Arbeitgeber über Präventions- und Hilfsmaßnahmen informieren, dann signalisieren sie ihrer Belegschaft damit ebenso, dass niemand sexuelle Belästigung und Gewalt hinnehmen muss.

Sexuelle Belästigung ist im Allgemeinen jeder unerwünschte sexuelle direkte oder indirekte physische Kontakt oder Kommentar. Eine Handlung oder Bemerkung kann auch als Belästigung angesehen werden, wenn die Pflegekraft den*die Patienten*in anweist, aufzuhören, das aber ignoriert wird.

Seminare und Fortbildungen zu diesem wichtigen Thema sind sehr zu empfehlen. Gut informierte Mitarbeitende können in schwierigen Situationen richtig handeln und wissen welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Melden Sie sich gerne bei uns!



Hilfe für Betroffene

Sexuelle Belästigung ist nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches ein Straftatbestand. Betroffene können sich daher an die Polizei wenden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter sich umgehend an eine Vertrauensperson wenden. Zusätzlich muss das Team der entsprechenden Person Rückhalt bieten. Auch die oder der Vorgesetzte muss über den Vorfall informiert werden. Nur, wenn die betroffene Person sich öffnet und darüber spricht, kann der oder die Täter*in für die Tat bestraft und zur Rechenschaft gezogen werden. Als erste und direkte Maßnahme sollte der oder die Täter*in direkt darauf hingewiesen werden, die anzüglichen Sprüche oder die unsittlichen Berührungen augenblicklich zu unterlassen.

Unangemessenes Verhalten sollte dem Vorgesetzten gemeldet werden, damit die Leitung darauf aufmerksam wird. Wenn Kommentare und Handlungen aufhören, nachdem man dem Patienten direkt in der Situation aufgefordert hat, sein Verhalten zu ändern, muss normalerweise nichts weiter unternommen werden. Ist eine Handlung schwerwiegend oder gewalttätig, sollte sie ebenfalls sofort der Leitung mitgeteilt werden, die das Verhalten dann bei dem Patienten anspricht.


Beratung bietet zum Beispiel die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an - unter der Hotline 030/18 555 18 55. Eine weitere Möglichkeit ist die kostenlose und anonyme Onlineberatungsstelle der Caritas. Die Caritas bietet in ihren zahlreichen Beratungsstellen auch persönliche Hilfe vor Ort an. Opfer sexueller Gewalt können in der Datenbank des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland Hilfsangebote in ihrem Bundesland finden. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen mit der Nummer 08000/116 016 ist rund um die Uhr besetzt und bietet kostenlos persönliche Hilfe. Die Telefonseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche ist unter der Nummer 0800/111 0 111 mit einem kostenfreien Anruf zu erreichen. Eine gute Anlaufstelle ist auch der Weiße Ring: Das Opfertelefon ist bundesweit und täglich von 7 - 22 Uhr unter der 116 006 erreichbar.

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