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Verlängerung der „epidemischen Lage“

Im März 2020 stellte der Bundestag das erste Mal eine „epidemische Lage“ fest. Bereits viermal wurde die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ von dem Bundestag verlängert, zuletzt am 11. Juni 2021. Nun wurde wieder abgestimmt, ob eine erneute Verlängerung stattfinden soll.

Vor der Abstimmung wurde viel diskutiert, insbesondere die Oppositionsfraktionen hatten bereits angekündigt, gegen eine Verlängerung zu stimmen. Grund sei für sie, dass man gezielter auf klare gesetzliche Regelungen für individuelle notwendigen Corona-Maßnahmen eingehen sollte, statt sich Sonderbefugnisse durch die „epidemische Lage“ zu verschaffen.

Gesundheitsminister Jens Spahn sprach sich hingegen für eine erneute Verlängerung aus, da die Pandemie noch nicht vorbei sei. Er appellierte zudem erneut, dass man sich impfen sollte, grade im Gesundheitswesen drohe erneut eine Überlastung durch eine „Pandemie der Ungeimpften“.


Am Mittwoch, dem 25.08.2021 fand die Abstimmung statt im Bundestag. 325 Abgeordnete stimmten für einen Antrag der Regierungsfraktionen von Union und SPD, 253 Abgeordnete stimmten dagegen, fünf enthielten sich.

Somit wurde entschieden, dass es eine erneute Verlängerung bis Ende November geben wird, also für weitere drei Monate.



Doch was bedeutet eine Verlängerung?

Die vorliegende „epidemische Lage“ dient dazu, dass Länderverordnungen durchgeführt werden können. Durch die Rechtsgrundlage können somit Krisenmaßnahmen aufgestellt werden und durchgeführt werden, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Reisebeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbote oder Betriebsschließungen.


Die Sonderbefugnisse stellen eine kontroverse Thematik da, im Bundestag aber auch in der Gesellschaft. Was halten Sie hiervon?



Quelle: Spiegel


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