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Neue Pflegereform zwingt Pflegeeinrichtungen zur Lohnzahlung nach Tarif

Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen wie etwa ambulante Pflegedienste und Pflegeheime nur eine Zulassung erhalten, wenn sie sich an die Gehaltszahlungen in Tarifhöhe hält. Dabei gelten regionale Bezahlungen als Vergleichsmaßstab. Das Arbeitsministerium hat entsprechende Berechnungen angestellt und geht von einer Lohnerhöhung um bis zu 300 Euro im Monat aus.

Die Finanzierung soll durch eine Erhöhung des Beitrages für die Pflegeversicherung und durch einen jährlichen Steuerzuschuss gesichert sein. Die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung betrifft kinderlose Arbeitnehmer*innen und beträgt lediglich 0,1%. Damit steigt der Beitragssatz auf 3,4% (Eltern zahlen 3,05%).


Ein Beschluss des Kabinetts steht noch aus und soll voraussichtlich am Mittwoch, 02.06.2021 erfolgen.


Mehr Details zum Beispiel hier:

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