In einem früheren Blogbeitrag vom 13.8.21, haben wir bereits über die Wahl der Kammerversammlung berichtet. Nun ist es endlich soweit. Die Pflegefachpersonen in Nordrhein Westfalen werden im Frühjahr 2022 ihre Vertreter*innen für die Kammerversammlung wählen. Bereits seit Jahrzehnten setzen sich die Pflegeverbände für eine Selbstverwaltung und eine Mitbestimmung auf Augenhöhe ein.
Hintergrund
Ende des Jahres 2018 gab es eine repräsentative Befragung von 1500 Pflegefachpersonen. Bei dieser sprachen sich 79% für eine Selbstverwaltung aus. Im November 2019 wurde das Gesetz in den Landtag eingebracht und die Pflegeverbände konnten dazu Stellung beziehen. Am 24.6.2020 war es soweit und das Gesetz wurde mit den Stimmen von FDP, CDU und Bündnis 90 die Grünen verabschiedet. Kurze Zeit später wurden die Mitglieder des Errichtungsausschusses von Minister Laumann berufen und begannen damit die Arbeit der Pflegekammer vorzubereiten. Die Mitglieder des Errichtungsausschusses bereiten die Wahl der Kammerversammlung vor und erledigen die ersten bürokratischen Hürden. Die Mitglieder erledigen dies in ihrer Freizeit und sind ehrenamtlich tätig.
Was ist eine Pflegekammer und was sind ihre Aufgaben?
Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bekommt hoheitliche Aufgaben übertragen. Sie hat das Ziel die Gesellschaft vor einer unsachgemäßen Versorgung zu schützen und die Belange der Berufsgruppe in die Hände der Pflegefachpersonen zu legen. Eine Aufgabe liegt in der Registrierung der Pflegenden. Die Pflegekammer sammelt dadurch valide Daten. Alle beruflich Pflegenden, die eine dreijährige Ausbildung in der Pflege absolviert haben, sind verpflichtend Mitglied und zahlen einen Mitgliedsbeitrag von ungefähr 5-10€. Der Errichtungsausschuss hat sich für einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5€ ausgesprochen, die endgültige Höhe wird von den Mitgliedern entschieden. Des Weiteren regelt die Pflegekammer in Zukunft die Fort- und Weiterbildungen und sichert somit die Qualität der Pflege. An dieser Stelle möchten wir Sie an die Pflichtfortbildungen und an die Planung dieser im Jahr 2022 erinnern. Sprechen Sie uns gerne an. Auch die Regelungen zur Berufszulassung wird durch die Pflegekammer überprüft. Zum Beispiel die Abnahme von Prüfungen oder die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Pflegekammer wird zudem die Bündelung der berufsständischen Interessen sein. Die Kammer kann somit als Ansprechpartner für die Politik fungieren und bei Gesetzgebungsverfahren in Zukunft mitsprechen. Aufgrund dessen, dass nur berufliche Pflegende Mitglied in der Kammer sind ist es in Zukunft möglich mit der Berufsgruppe zu sprechen, anstatt nur über sie zu entscheiden.
Wie geht es nun in NRW weiter?
Die Wahl der ersten Kammerversammlung findet nächstes Jahr im Frühjahr statt. Wählen können alle Mitglieder der Pflegekammer NRW, die bis zum 21.12.2021 vollständig registriert sind. Die beglaubigte Berufsurkunde kann ein Jahr lang nachgereicht werden. Jedes Mitglied hat ebenfalls die Möglichkeit sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Dafür muss die Person vollständig registriert sein und 40 Unterschriften von Unterstützer*innen vorweisen können. Die Pflegefachpersonen in NRW bekommen mit der Pflegekammer eine große Chance die Zukunft ihres Berufs eigenständig zu gestalten. Also lasst und diese nutzen!
Quellen: pflegekammer-jetzt.de, pflegekammer-nrw.de
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