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Wie möchte die Ampel Koalition das Gesundheitswesen verändern?

Im September wurde der neue Bundestag gewählt. In den letzten Wochen waren die Parteien damit beschäftigt zu überlegen und zu verhandeln, wie die neue Regierung aussehen soll. Nach zahlreichen Gesprächen haben sich SPD, FDP und Bündnis 90 die Grünen dazu entschlossen gemeinsam zu koalieren. Zusammen bilden sie die neue Bundesregierung. In den letzten Wochen wurden Arbeitsgruppen gebildet, um den Koalitionsvertrag zu verhandeln und die gemeinsame Arbeit der nächsten vier Jahre festzuhalten.


„Mehr Fortschritt wagen“

Der Titel des Koalitionsvertrages klingt vielversprechend und hört sich nach dringend benötigten Veränderungen an. Für die einzelnen Themen wurden Arbeitsgruppe gebildet, die sich fachlich beraten und ihre Ergebnisse und Ziele festgeschrieben haben. Die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Menschen in Deutschland gut versorgt und gepflegt werden sollen, in der Stadt sowie auf dem Land. Durch die Corona Pandemie wurden die Schwächen unseres Gesundheitssystems aufgedeckt, diese sollen durch die geplanten Veränderungen geschlossen werden. Und nicht zuletzt der demographische Wandel führt zu einer Belastungsprobe, sondern auch die Zunahme der Multimorbidität. (Mehr zu dem Thema findet ihr in dem Blogeintrag vom 16.01.2020.)


Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen

Ein Grundpfeiler für Verbesserungen in der Pflege ist definitiv die Ausbildung - mehr Fachpersonal ist dringend benötigt. Im Rahmen der Reform der Krankenhausvergütung werden die Gelder für Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken ausgezahlt, die auch tatsächlich weiterbilden. Darüber hinaus soll die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung, sowie in der Fort- und Weiterbildung implementiert werden.

Die Ausbildungen für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitäter sollen durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt werden und durch eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern finanziert werden.

Die akademische Ausbildung soll gestärkt werden und eine Vergütung für das primärqualifizierende Studium ist geplant.


Personalbemessung

Die Einführung der PPR 2.0 soll als Übergangslösung in den Krankenhäusern eingeführt werden, bis eine bessere Alternative gefunden wurde. Das Personalbemessungsinstrument wurde gemeinsam vom DPR (Deutscher Pflegerat), Ver.di und der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) entwickelt.

Für die stationäre Langzeitpflege soll der Ausbau eine Personalbemessungsinstrumentes beschleunigt werden.

Die hohe Belastung durch mangelndes Personal zeigt sich auch in der Ausbildung - die Pflege hat im Vergleich schon innerhalb der Ausbildung eine extrem hohe Abbrecherquote.


Heilkundliche Tätigkeiten

Momentan übernehmen Ärztinnen und Ärzte heilkundliche Tätigkeiten In Zukunft ist eine Übertragung der heilkundlichen Tätigkeiten an Pflegefachpersonen angedacht. Somit können neue Berufsbilder, wie Community Health Nurse entstehen.


Bessere Arbeitsbedingungen

Der Unterschied zwischen den Gehältern in der Kranken- und Altenpflege soll angeglichen werden. Somit soll eine faire Entlohnung für die Pflegenden entstehen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, sollen Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Koalitionsvertrag viele wichtige und gute Punkte für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen bereithält, nun kommt es auf die Umsetzung an. Die Gesellschaft ist auf eine qualitativ hochwertige Versorgung angewiesen. Jeder Mensch nimmt es früher oder später in Anspruch. Wir sind gespannt.


Quellen: Koalitionsvertrag 2021- 2025, Blogeintrag vom 16.1.2020

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